Hundesitter Muster

Hundesitter Vertrag / Seite 1 / Mustervertrag

Zwischen dem Hundebesitzer:

Name/Vorname: Schneider Stephan

Strasse / Ort: Rubernstrasse 56, 4852 Rothrist AG

Telefon / Notfall: +41762219739 / dito

Email: vfg.schweiz@gmail.com

und dem Hundesitter:

Name/Vorname: _________________________________________

Strasse / Ort : _________________________________________

Telefon / Notfall: _________________________________________

Email: _________________________________________

Die zu betreuende Hunderasse: Boerboel / Südafrika

Der Boerboel ist eine nicht von der FCI anerkannte Hunderasse aus Südafrika. Die Rasse wird von der Kennel Union of South Africa anerkannt, die Südafrika in der FCI vertritt. Sie gehört in der Systematik der KUSA zur Working Group / Arbeitshunde.

Der Boerboel wird in den Schweizer Kantonen Freiburg und Genf als potentiell gefährlicher Hund angesehen. Die Haltung ist in Freiburg bewilligungspflichtig, in Genf verboten. Die Einfuhr und selbst Durchreise sind in Frankreich und Dänemark verboten auch in Begleitung von Touristen.

Auch in anderen Ländern wie Deutschland sind regional unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Laut aktuellem Stand in DE sind die in keinem Bundesland als gefährliche Hunde eingestuft – örtliche Bestimmungen sind zu beachten.

Der Hundesitter verpflichtet sich vorgängig mit der Hunderasse Boerboel sich auseinanderzusetzen und sich zu informieren.

Achtung bei grob fahrlässigem Verursachen von Vorfällen wie Kontrollverluste allgemein und deren Folgeschäden lehnt der Hundehalter klar die Verantwortung ab und wird per Regress Wiedergutmachung einverlangen.

Aus diesem Grund ist der Hundehalter auch verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der Hundesitter den Umgang mit seinen Hunden beherrscht.

Hundesitter Vertrag / Die Hunde Beschreibung – Informationsblatt für Hundesitter

Hund 1: Kings Boerboel Eboni – genannt Alva, weiblich

Geboren 04.10. 2019 – Rasse Boerboel

Mikrochipnummer 276095610544019

Halter Personen-ID Amicus 1744285914

Impfstatus und Gesundheit ok – Behandelt Rolllid – OP perfekt

Keine bekannten Krankheiten oder Allergien

Besonderes: Rassen spezifisches Verhalten – ansonsten keine bekannten Allergien oder bekannte Probleme – nicht ab der Leine, wenn nicht sicher abrufbar.

Hund 2: Kings Boerboel George – genannt George, männlich

Geboren 03.06.2021 – Rasse Boerboel – Rüde

Mikrochipnummer 276094502218582

Halter Personen-ID Amicus 1744285914

Impfstatus und Gesundheit ok Keine bekannten Krankheiten oder Allergien

Besonderes: Rassen spezifisches Verhalten – alleine ausgeführt ruhig und aufmerksam, zu zweit wesentlich dominanter gegenüber anderen Hunden und „gestresster“. Kontakt mit anderen Hunden ist ungeübten Hundesittern darum nicht zu empfehlen. Da pubertär und noch zu wenig gewohnt, zudem Boerboelrüden diesbezüglich eh schon etwas eigen sind mit anderen Rassen und George nur bei entsprechender Unterordnung beim Meister abrufbar bleibt.

George ansonsten an der Leine bis er weiteres kennen gelernt hat oder die Umsicht die Kontrolle gewährleistet (keine fremden Hunde etc. ?)

Verhalten bei Notfall:

1. Hundebesitzer informieren +41762219739, wenn immer möglich

2. Tierarzt Vet Trust Kleintierpraxis, Zürichstrasse 16, 4665 Oftringen

Telefon Tierarzt +41 62 797 33 22

3. Notfallklinik: Tierklinik 24 Schmittenweg 5 5053 Staffelbach Email: info@tierklinik24.ch

Telefon Tierklinik: 062 739 24 24 / „4 Stunden Notfalldienst!

 

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Aufgaben Hundesitter – Vertragsbestandteil

(Weiteres zum Hundesittervertrag von erwähnten Personen und Hunden.)

Die Aufgaben vom Hundesitter sind wie folgt umschrieben:

Die vereinbarte Zeit sollte wann immer möglich sehr genau eingehalten werden. Ist man daran gehindert ist so schnell wie möglich der Hundebesitzer zu benachrichtigen

Die vereinbarte und bezahlte Zeit ist mit den Hunden aktiv zu verbringen – das heisst von einer Stunde entfallen nicht 15 Minuten auf Begrüssung, 15 Minuten Verabschiedung und 20 Minuten Liebkosen – damit noch 10 Minuten effektiv gearbeitet werden kann (Dies dient als Beispiel)

Die Hunde sind richtig zu beschäftigen – dies in Form von einem einstündigen Fussmarsch, Sozialisierungsarbeit – kennen lernen Bahnhof, Bus, Verkehr, Hunde etc. (alleine nicht zu zweit) dazu kann auch Fahrzeug vom Hundebesitzer nach Absprache allenfalls eingesetzt werden.

Je mehr die Hunde wirklich kennen und gewohnt sind, je mehr normalisiert sich der Umgang damit. Was Boerboel kennen mögen Sie, was Sie nicht kennen – können Sie nicht damit umgehen und lehnen es meist ab.

Also muss klar definiert werden, welcher Part welcher Hundesitter nun übernimmt und auch übernehmen kann und wird.

Die Hunde sollte man sowohl körperlich und geistig fordern. Ausgedehnte Spaziergänge sind darum das minimale was vom Hundesitter erwartet wird.

Was ist ein Spaziergang? Das ist eine Runde welche man mit einer Distanz von 3 bis 5 Kilometer gehen umschreiben kann, wo der Hund sich nicht nur versäubern, sondern auch schnüffeln, entdecken und vor allem sich bewegen kann.

Das beansprucht zudem auch den Kopf – man sollte die Route jeweils so wählen, dass man nicht dauernd auf den Strassen usw. Unterwegs ist. Insbesondere nicht wenn es heiss ist oder die Gehwege etc. gesalzen werden im Winter.

Das ist das Minimalprogramm das der Hundesitter in diesem Fall für seine Hunde Boerboel vom Hundesitter verlangt.

Kopfarbeit – Erziehung

Die Erziehung ist in jedem Fall mit dem Hundebesitzer abzusprechen – es wird keine Hundeschule, kein Hundekurs oder dergleichen ohne Einwilligung vom Hundebesitzer mit den Hunden besucht oder gar absolviert.

Boerboel sind eigentlich sehr einfach „gemusterte“ Tiere: Was Sie kennen mögen Sie – was Sie nicht kennen, mögen Sie nicht.

Darum ist es Aufgabe vom Hundebesitzer und dem Hundesitter die Hunde mit so viel wie möglich im Leben stressfrei bekannt zu machen. Entsprechend heisst das, dass man die Spaziergänge so plant.

Also kann es sehr viel Sinn machen, mit einem der beiden Hunde durch die Altstadt, beim Einkaufszentrum, beim Bahnhof etc. zu schlendern und dem Hund die Gelegenheit geben dies kennen zu lernen.

Bitte lasst dabei nicht alle Hunde und Menschen an die Hunde ran – das mögen Sie nicht wirklich und ist nicht Sinn und Zweck einer Sozialisierung, dass man jeden „Scheiss“ erdulden muss. Es ist auch völlig falsch, dass ein Hund der vieles kennt und mag nicht bewacht – Boerboel bewachen Ihre Familie immer – darauf könnt Ihr Euch verlassen und seid froh, wenn das nie der Fall sein muss.

Also besteht das Hundesitting aus mehreren Personen (was ja Sinn macht alleine wegen Urlaubsvertretung, Krankheit und Unfall), dann sollte man klar definieren was wer nun macht.

Denn nicht jeder Hundesitter ist in der Lage zu schulen, zu trainieren und die einten sind körperlich sehr fit und joggen lieber als Sie gehen, da sollte man auch auf die Möglichkeiten der Hundesitter schauen und deren Vorteile entsprechend einsetzen.

Gelten tut hier in der Regel – gehen die Hunde zweimal im Tag eine Stunde mit Hundesitter dann heisst das primär die Hunde sind wirklich 2 Stunden am Tag gut und richtig beschäftigt.

Hunde die 2 Stunden pro Tag richtig gefordert und beschäftigt sind, sind ausgeglichen und zufrieden. Zusammenspielen, ein wenig den Garten geniessen etc. können die Hunde dann alleine als Zeitvertreib.

In diesem Fall sind die Hunde mindestens 4-mal am Tag auf „Tour“

Am Morgen geht der Hundebesitzer mit Ihnen Spaziergang machen damit sie sich entleeren können und dies ist in der Regel eine halbe bis ganze Stunde.

Danach kommt Hundesitter 1 um ca. 9.30 Uhr für eine Stunde. Der soll gezielt richtig eine Stunde mit den Hunden spazieren wie bereits erwähnt und die Bewegung als Hauptziel haben.

Mittags sind die Hunde wieder rund eine Stunde draussen, zum Spielen etc.

Danach kommt Hundesitter 2 um ca. 14.00 um vorwiegend die Kopfarbeit zu forcieren – was schlecht geht, wenn es zu heiss ist! Dann ist dies anzupassen.

Am Abend sind sie sowohl draussen mit dem Hundebesitzer oder mit dem unterwegs.

So sind die Hunde niemals länger alleine als 2-3 Stunden und sind wirklich gut beschäftigt.

Man bemerkt übrigens sofort am Verhalten an, wird dies nicht so gemacht.

Es ist absolut verboten die Hunde zu schlagen und dergleichen! Diese Hunde werden zwar mit Autorität und konsequent erzogen – aber dazu braucht es weder Gewalt noch idiotische Hilfsmittel!

Fallen gesundheitliche Probleme auf, Verhaltensveränderungen so sind diese so rasch wie möglich dem Hundebesitzer zu melden.

Die genauen Stundeneinsätze und die Entschädigung sind den Monatsplänen zu entnehmen.

Dies im grossen Rahmen der Hundesittervertrag. Bei Fragen sind diese vorher zu klären und jeder Hundesitter der diese Arbeit hier übernimmt betrachtet diese Angaben als Grundgerüst der Zusammenarbeit.

 

Dies ist der Entwurf eines angebrachten Hundesittervertrags – es gibt auch andere Versionen – wie Spaziervertrag etc. 

Fakt ist – Hundesitter sollten nur den Dienst antreten, wenn Sie sich Ihrer Aufgabe bewusst sind und es Ihnen klar ist, was der Hundebesitzer will, die Hunde brauchen und was für Charakteren diese Hunde Ihr Eigen nennen. Boerboel sind keine Anfängerhunde – darum sollte der Hundesitter diese Rasse kennen oder bereits sie diese wirklich kennen zu lernen unter Anleitung.

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